Was tun, wenn jemand kirchlich beerdigt werden soll?

Der Tod stellt eine Grenze des Lebens dar. Als Christinnen und Christen vertrauen wir darauf, dass Gottes Liebe stärker ist als diese Grenze und er uns ewiges Leben schenkt. Das bezeugen wir an den Gräbern. Das ist unser Trost im Leben und im Sterben.

Die Kirchengemeinde Brockhagen unterhält einen eigenen Friedhof. Dieser Friedhof ist ein Ort des Gedenkens, aber auch ein Ort der Verkündigung unserer Hoffnung auf die Auferstehung.

Wenn Sie einen Menschen verloren haben, ist in der Regel der erste Kontakt der zum Bestatter. Er setzt sich dann mit Pfarrer Heinrich oder der diensthabenden Pfarrperson in Verbindung.

Über lange Zeit wurde von dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer. Wenn Sie eine solche Aussegnung wünschen, wenden Sie sich bitte an Pfarrer Heinrich.

Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit auch, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Diese Entscheidung respektieren wir und können deshalb in der Regel keine kirchliche Trauerfeier anbieten. Möglich ist in diesem Fall aber eine Andacht zu Hause für unsere Gemeindeglieder. Trauerfeiern, die nicht als kirchliche Trauerfeiern gestaltet sein sollen, finden im Regelfall in der Steinhagener Friedhofskapelle oder in einer der Trauerhallen in der Umgebung statt.

Die Kosten für die Bestattungen sind in einer Gebührenordnung festgehalten. Das Gemeindebüro gibt Ihnen gern darüber Auskunft. Falls Sie Fragen zum Gebühreneinzug haben, wenden Sie sich bitte an das Ev. Kreiskirchenamt Gütersloh-Halle-Paderborn – Tel.: (0 52 41) 2 34-8 50.

Kontakt

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Wenden Sie sich einfach an das Gemeindebüro,

oder direkt an die Pfarrer.